Bava Kamma 4

Kapitel 4

א שׁוֹר שֶׁנָּגַח אַרְבָּעָה וַחֲמִשָּׁה שְׁוָרִים זֶה אַחַר זֶה, יְשַׁלֵּם לָאַחֲרוֹן שֶׁבָּהֶם. וְאִם יֶשׁ בּוֹ מוֹתָר, יַחֲזִיר לְשֶׁלְּפָנָיו. וְאִם יֶשׁ בּוֹ מוֹתָר, יַחֲזִיר לְשֶׁלִּפְנֵי פָנָיו. וְהָאַחֲרוֹן אַחֲרוֹן נִשְׂכָּר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם שֶׁנָּגַח שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם, וְאֵין הַנְּבֵלָה יָפָה כְלוּם, זֶה נוֹטֵל מָנֶה וְזֶה נוֹטֵל מָנֶה. חָזַר וְנָגַח שׁוֹר אַחֵר שָׁוֶה מָאתַיִם, הָאַחֲרוֹן נוֹטֵל מָנֶה, וְשֶׁלְּפָנָיו, זֶה נוֹטֵל חֲמִשִּׁים זוּז וְזֶה נוֹטֵל חֲמִשִּׁים זוּז. חָזַר וְנָגַח שׁוֹר אַחֵר שָׁוֶה מָאתַיִם, הָאַחֲרוֹן נוֹטֵל מָנֶה, וְשֶׁלְּפָנָיו, חֲמִשִּׁים זוּז, וּשְׁנַיִם הָרִאשׁוֹנִים, דִּינַר זָהָב:
1 Wenn ein Ochs vier oder fünf Ochsen nach einander gestossen hat, so zahlt man zuerst dem zuletzt Geschädigten; bleibt noch etwas übrig; so zahlt man dies dem vorletzten; bleibt hier noch etwas übrig, so zahlt man dies dem vorvorletzten, und der Spätere ist immer im Vorteil; dies sind die Worte des R. Meïr. R. Simon sagt: Hat ein Ochs im Werte von 200 Sus einen Ochsen von demselben Werte gestossen, und das Aas ist nichts wert, so bekommt Jeder eine Mine. Hat er dann nochmals einen andern 200 Sus werten Ochsen gestossen, so bekommt der Herr des letzteren eine Mine, von den vorigen beiden jeder 50 Sus. Hat er dann nochmals einen dritten 200 Sus werten Ochsen gestossen, so bekommt der Herr des letzten eine Mine, der des vorletzten 50 Sus, von den beiden ersten jeder einen Gold-Denar.
ב שׁוֹר שֶׁהוּא מוּעָד לְמִינוֹ וְאֵינוֹ מוּעָד לְשֶׁאֵינוֹ מִינוֹ, מוּעָד לְאָדָם וְאֵינוֹ מוּעָד לִבְהֵמָה, מוּעָד לִקְטַנִּים וְאֵינוֹ מוּעָד לִגְדוֹלִים, אֶת שֶׁהוּא מוּעָד לוֹ מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, וְאֶת שֶׁאֵינוֹ מוּעָד לוֹ מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. אָמְרוּ לִפְנֵי רַבִּי יְהוּדָה, הֲרֵי שֶׁהָיָה מוּעָד לְשַׁבָּתוֹת וְאֵינוֹ מוּעָד לְחֹל. אָמַר לָהֶם, לַשַּׁבָּתוֹת מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, לִימוֹת הַחֹל מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. אֵימָתַי הוּא תָם. מִשֶּׁיַּחֲזֹר בּוֹ שְׁלשָׁה יְמֵי שַׁבָּתוֹת:
2 Ist ein Ochs (zu schaden) gewohnt Betreffs seiner Art, nicht aber in Betreff anderer Arten; oder ist er gewohnt in Betreff eines Menschen, nicht aber Betreffs des Viehes; oder ist er gewohnt Betreffs junger (Tiere), aber nicht Betreffs herangewachsener; so hat man für diejenigen Schäden, Betreffs derer er gewohnt ist, ganz, für diejenigen aber, Betreffs derer er nicht gewohnt ist, die Hälfte zu zahlen. Sie sprachen vor R. Jehuda: Gesetzt, er wäre gewohnt in Betreff der Schabbate, nicht aber in Betreff der Wochentage (wie wäre da zu entscheiden?). Da sprach er zu ihnen: Dann müsste man für die an Schabbaten angerichteten Schäden ganz, für die an Wochentagen angerichteten nur die Hälfte bezahlen. Wann gilt ein solcher wieder als nicht gewohnt? Wenn er drei Schabbat-Tage (nacheinander) sich wieder als unschädlich gezeigt hat.
ג שׁוֹר שֶׁל יִשְׂרָאֵל שֶׁנָּגַח שׁוֹר שֶׁל הֶקְדֵּשׁ, וְשֶׁל הֶקְדֵּשׁ שֶׁנָּגַח לְשׁוֹר שֶׁל יִשְׂרָאֵל, פָּטוּר, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כא) שׁוֹר רֵעֵהוּ, וְלֹא שׁוֹר שֶׁל הֶקְדֵּשׁ. שׁוֹר שֶׁל יִשְׂרָאֵל שֶׁנָּגַח לְשׁוֹר שֶׁל נָכְרִי, פָּטוּר. וְשֶׁל נָכְרִי שֶׁנָּגַח לְשׁוֹר שֶׁל יִשְׂרָאֵל, בֵּין תָּם בֵּין מוּעָד מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם:
3 Hat ein Ochse eines Israeliten einen Ochsen des Heiligtums, oder ein Ochs des Heiligtums eines Israeliten Ochsen gestossen, so ist man frei, denn es heisst (Exod. 21, 35): „Den Ochsen seines Nächsten“; also nicht den Ochsen des Heiligtums. Wenn ein Ochse eines Israeliten den Ochsen eines Heiden stösst, so ist man frei; stösst aber des Heiden Ochs den eines Israeliten, so muss jener, der Ochs sei nicht gewohnt oder gewohnt, den ganzen Schaden bezahlen.
ד שׁוֹר שֶׁל פִּקֵּחַ שֶׁנָּגַח שׁוֹר שֶׁל חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן, חַיָּב. וְשֶׁל חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן, שֶׁנָּגַח שׁוֹר שֶׁל פִּקֵּחַ, פָּטוּר. שׁוֹר שֶׁל חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן שֶׁנָּגַח, בֵּית דִּין מַעֲמִידִין לָהֶן אַפּוֹטְרוֹפּוֹס וּמְעִידִין לָהֶן בִּפְנֵי אַפּוֹטְרוֹפּוֹס. נִתְפַּקַּח הַחֵרֵשׁ, נִשְׁתַּפָּה הַשּׁוֹטֶה וְהִגְדִּיל הַקָּטָן, חָזַר לְתַמּוּתוֹ, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, הֲרֵי הוּא בְחֶזְקָתוֹ. שׁוֹר הָאִצְטָדִין אֵינוֹ חַיָּב מִיתָה, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כא) כִּי יִגַּח, וְלֹא שֶׁיַּגִּיחוּהוּ:
4 Wenn der Ochs eines hörenden Menschen den Ochsen eines Taubstummen, Irrsinnigen oder Unmündigen stösst, so ist jener schuldig; stösst aber der Ochs eines Taubstummen, Irrsinnigen oder Unmündigen den Ochsen eines Hörenden, so sind jene frei. Wenn der Ochs eines Taubstummen, Irrsinnigen oder Unmündigen gestossen hat, stellt das Gericht ihnen einen Vormund, und man bezeugt ihnen vor dem Vormunde. Ist der Taubstumme hörend, der Irrsinnige verständig und der Unmündige grossjährig geworden, so wird deren Ochse wieder als nicht gewohnt beurteilt; dies sind die Worte R. Meïr’s. R. Jose sagt: Er bleibt in seinem früheren Rechtszustand. Der Ochs des Stadion ist nicht des Todes schuldig, denn es heisst (Exod. 21, 28): „Wenn er stösst“; also nicht, wenn man ihn zum Stossen abrichtet.
ה שׁוֹר שֶׁנָּגַח אֶת הָאָדָם וָמֵת, מוּעָד, מְשַׁלֵּם כֹּפֶר, וְתָם, פָּטוּר מִן הַכֹּפֶר. וְזֶה וָזֶה חַיָּבִים מִיתָה. וְכֵן בְּבֵן וְכֵן בְּבַת. נָגַח עֶבֶד אוֹ אָמָה, נוֹתֵן שְׁלשִׁים סְלָעִים, בֵּין שֶׁהוּא יָפֶה מָנֶה וּבֵין שֶׁאֵינוֹ יָפֶה אֶלָּא דִּינָר אֶחָד:
5 Wenn ein Ochs einen Menschen stösst, so dass er stirbt, so muss dessen Herr, wenn der Ochs gewohnt ist, Lösegeld bezahlen; ist er nicht gewohnt, so ist jener vom Lösegeld befreit; in beiden Fällen aber ist der Ochs des Todes schuldig. So ist es auch, wenn er einen Sohn oder eine Tochter gestossen hat. Hat er einen Sklaven oder eine Sklavin gestossen, so bezahlt man dreissig Selaïm, mögen jene hundert Minen oder nur einen Denar wert sein.
ו שׁוֹר שֶׁהָיָה מִתְחַכֵּךְ בְּכֹתֶל וְנָפַל עַל הָאָדָם, נִתְכַּוֵּן לַהֲרֹג אֶת הַבְּהֵמָה וְהָרַג אֶת הָאָדָם, לְנָכְרִי וְהָרַג אֶת יִשְׂרָאֵל, לִנְפָלִים וְהָרַג בֶּן קְיָמָא, פָּטוּר:
6 Wenn ein Ochs sich an einer Wand gerieben hat und diese dadurch auf einen Menschen gestürzt ist; wenn ein Ochs ein Tier töten wollte und einen Menschen getötet hat, wenn er einen Heiden töten wollte und einen Israeliten getötet hat; wenn er ein unreif geborenes Kind töten wollte und ein lebensfähiges getötet hat: so ist er frei.
ז שׁוֹר הָאִשָּׁה, שׁוֹר הַיְתוֹמִים, שׁוֹר הָאַפּוֹטְרוֹפּוֹס, שׁוֹר הַמִּדְבָּר, שׁוֹר הַהֶקְדֵּשׁ, שׁוֹר הַגֵּר שֶׁמֵּת וְאֵין לוֹ יוֹרְשִׁים, הֲרֵי אֵלּוּ חַיָּבִים מִיתָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שׁוֹר הַמִּדְבָּר, שׁוֹר הַהֶקְדֵּשׁ, שׁוֹר הַגֵּר שֶׁמֵּת, פְּטוּרִים מִן הַמִּיתָה, לְפִי שֶׁאֵין לָהֶם בְּעָלִים:
7 Ein Ochs des Weibes, ein Ochs der Waisen, ein Ochs des Vormunds, ein Ochs der Wüste, ein Ochs des Heiligtums, ein Ochs des Proselyten, der gestorben ist und keine Erben hat — alle diese sind (wenn sie einen Menschen getötet) des Todes schuldig. R. Jehuda sagt: Ein Ochs der Wüste, ein Ochs des Heiligtums und ein Ochs des Proselyten, der gestorben ist und keine Erben hat, sind von der Todesstrafe frei, weil sie keine Herren haben.
ח שׁוֹר שֶׁהוּא יוֹצֵא לְהִסָּקֵל וְהִקְדִּישׁוֹ בְעָלָיו, אֵינוֹ מֻקְדָּשׁ. שְׁחָטוֹ, בְּשָׂרוֹ אָסוּר. וְאִם עַד שֶׁלֹּא נִגְמַר דִּינוֹ הִקְדִּישׁוֹ בְעָלָיו, מֻקְדָּשׁ. וְאִם שְׁחָטוֹ, בְּשָׂרוֹ מֻתָּר:
8 Wenn ein Ochs zur Steinigung verurteilt ist und sein Herr ihn heiligt; so ist er nicht geheiligt. Wenn er ihn schlachtet, so ist dessen Fleisch verboten. Wenn aber der Herr ihn vor der Verurteilung geheiligt hat, so ist er geheiligt; hat er ihn geschlachtet, so ist dessen Fleisch erlaubt.
ט מְסָרוֹ לְשׁוֹמֵר חִנָּם, וּלְשׁוֹאֵל, לְנוֹשֵׂא שָׂכָר, וּלְשׂוֹכֵר, נִכְנְסוּ תַחַת הַבְּעָלִים, מוּעָד מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, וְתָם מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. קְשָׁרוֹ בְעָלָיו בְּמוֹסֵרָה, וְנָעַל בְּפָנָיו כָּרָאוּי, וְיָצָא וְהִזִּיק, אֶחָד תָּם וְאֶחָד מוּעָד חַיָּב, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, תָּם חַיָּב וּמוּעָד פָּטוּר, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כא) וְלֹא יִשְׁמְרֶנּוּ בְּעָלָיו, וְשָׁמוּר הוּא זֶה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֵין לוֹ שְׁמִירָה אֶלָּא סַכִּין:
9 Hat er den Ochsen einem unentgeltlichen Hüter, einem, der ihn sich entleiht, einem Lohnhüter oder einem, der ihn sich mietet, übergeben; so treten diese an die Stelle des Herrn und zahlen, falls der Ochs (zu schaden) gewohnt war, den ganzen Schaden und, falls er ungewohnt war, den halben Schaden. Hat der Herr den Ochsen mit der Halfter angebunden und vor ihm gehörig zugemacht, er ist aber dennoch hinausgekommen und hat geschädigt, so ist der Herr schuldig, es sei der Ochs nicht (zu schaden) gewohnt oder gewohnt. Dies die Worte des R. Meïr. R. Jehuda sagt: Beim nicht gewohnten ist man schuldig, aber beim gewohnten ist man frei, denn es heisst (Exod. 21, 29): „Wenn der Eigentümer ihn nicht hütet“, dieser aber war gehütet. R. Elieser sagt: Dieser kann nicht anders gehütet werden, als durch das Messer.